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ANTIK KURIOS (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.  Geltungsbereich:
Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich verwiesen wird. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie in Schriftform erfolgen. Im Falle von Widersprüchlichkeiten der einzelnen Vertragsgrundlagen gelten diese in Nachangeführten Reihenfolge:
1. Allfällige in der Auftragsbestätigung oder sonstiger Korrespondenz durch Unterschrift bestätigte Sondervereinbarungen
2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3. Die einschlägigen, dispositiven Bestimmungen des Zivilrechtes
4. Mit seiner Bestellung akzeptiert der Kunde ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen

II. Angebote, Auftragsannahme:
1. Unsere Angebote und Preislisten gelten freibleibend, unverbindlich und ohne Bindungswirkung.
2. Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen, Stornos und sonstige Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.

III. Preislisten:
Unsere Preise gelten ab Haus. Grundlage für die Preisberechnung sind die auf den Abgangsdaten ermittelten Mengen-, Gewicht- und Stückzahlen. Bei Bestellungen ohne besondere Preisvereinbarungen gelten die Preise unserer am Tag der Auftragserteilung in Geltung stehenden Preislisten. Mangels einer anders lautenden Vereinbarung oder Bestimmung in unseren umfassen unsere Preise nur die Bereitschaft „ab Werk“ lose verladen.

IV. Lieferung:
Zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich und setzen eine ordnungsgemäße Bestellung und Klärung aller technischen und kaufmännischen Belangen voraus. Schadenersatzansprüche aus einer allfälligen von uns vertretbaren oder nicht vertretbaren Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen unserem Vertragspartner eingeschränkt zu. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen. Falls die Absendung einer versand- bzw. abholbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Für Schäden an der Ware bei der Zwischenlagerung wird die Haftung ausgeschlossen. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.

V. Erfüllung und Gefahrenübergang:
Unsere Lieferverpflichtung gilt jeweils als erfüllt, wenn,
a) bei vereinbarter Auslieferung durch unser firmeneigenes Fahrzeug die bestellte Ware mit unserem Fahrzeug am Bestimmungsort eingelangt und zum Abladen durch den Besteller bereitgestellt ist.
b) die bestellte Ware nach Fertigstellung oder Verständigung nicht übernommen wird oder aus Verschulden des Auftraggebers nicht geliefert werden kann.
c) bei vereinbarter Verfrachtung durch die Bahn die Liefergegenstände der Abgabestation übergeben sind oder
d) bei vereinbarter Abholung durch den Käufer die Versandbereitschaft durch uns angezeigt wurde.
Nutzung und Preisgefahr gehen mit der Versandbereitschaft durch uns an den Käufer, jedoch spätestens mit dem Abgang der Lieferung ab unserem Lager auf den Käufer über, unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisregelung. Lieferung frei Haus bedeutet Lieferung ohne Abladen durch den Fahrer unter der Voraussetzung einer geeigneten Zufahrt. Das Abladen der Fahrzeuge hat der Empfänger unverzüglich zu veranlassen.

VI . Zahlungen:
Alle Rechnungen, auch Teilrechnungen, sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Zahlung hat in bar oder mittels Bank- oder Postüberweisung zu erfolgen. Lieferung erfolgt nach eingehender Zahlung. Zahlung durch Behebung von Wechseln oder Schecks erfolgt wirksam nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Wird die Finanzlage des Käufers kritisch oder kommt er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt:
a) die Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufzuschieben;
b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen;
c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig zu stellen (Terminverlust);
d) Sicherstellungen auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Wahl zu beanspruchen;
e) Außer den Zinsen hat der Schuldner auch den Ersatz anderer uns erwachsener Schäden zu leisten, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (Auszug aus § 1333 Abs 2 ABGB).
f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist von Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktritts nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird;
g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringender Leistung, gleichgültig welcher Art auch immer bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufzuschieben und zurückzubehalten.
Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ausgenommen der Fall unserer Zahlungsunfähigkeit, Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind (Auszug aus § 6 Abs 1 Z 8 KSchG). Weiters besteht ein Abtretungsverbot an Dritte, gleich ob natürliche oder juristische Personen oder öffentlicher oder privatrechtlicher Natur. Zugunsten allfälliger gegen uns bestehender Forderungen steht unserem Vertragspartner ein Retentionsrecht nicht zu, Zahlungen an unsere Vertreter dürfen nur nach Vorweis einer Inkassovollmacht durch diese erfolgen.

VII. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Berichtigung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren vor. Der Käufer ist zur Weitergabe seines hinsichtlich des Kaufgegenstandes bestehenden Anwartschaftsrechtes im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes befugt. Der Käufer hat uns nach einer Pfändung durch Dritte umgehend in Kenntnis zu setzen und bei der Geltendmachung unserer Rechte in jeder Weise mitzuwirken. Hierbei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehende Erzeugnisse. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren an denen uns Vorbehalteigentumsrechte zustehen, trifft der Käufer schon jetzt – gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteiles zur Sicherung und Befriedigung ab. Der Käufer darf diese Forderung weder zur Sicherung noch zur Befriedigung an Dritte abtreten. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet uns Namen und Anschrift seiner Abnehmer sowie Bestand in Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekannt zu geben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung mitzuteilen. Weiters ist der Käufer verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern dies Abtretung dieser Forderung an uns gleichzeitig mit der Fakturierung an seinen Kunden in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Die im Zuge der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommene Ware wird unseren Kunden zum Kaufpreis abzüglich mindestens 50% und abzüglich Verbesserungskosten für erfolgte Schäden gutgebracht. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug oder verletzt eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergehenden Pflichten, wird die gesamt aushaftende Forderung sofort fällig, In diesem Fall sind wir, ohne einen Vertragsrücktritt erklären zu müssen jedenfalls berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Sachen auch aus anderen Liefergeschäften, zu verlangen und diese beim Kunden oder bei einem Dritten abzuholen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten der Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware zu tragen bzw. uns zu ersetzen.

VIII. Garantie:
Eine Garantieleistung wird von uns nicht übernommen, da es sich bei unseren Waren um gebrauchte, antike oder reproduzierte Waren handelt, wobei die Reproduktionen den gebrauchten oder antiken Waren nachempfunden sind und somit diesem Standard entsprechen, selbiges gilt bei den Beleuchtungskörpern der Kunde hat selbst für die normgerechte Elektrifizierung zu sorgen.

IX. Schadenersatz:
Für unseren Vertragspartner im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir nur bei eigenem grobem Verschulden oder groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen. Schadenersatzleistungen durch uns aus dem Titel der Produkthaftpflicht sind ausgeschlossen. Verträge über die Lieferung an den Zwischenhandel begründen keine Schutzpflichten unsererseits zugunsten des Endabnehmers der von uns gelieferten Produkte. Unser Vertragswille ist nicht darauf gerichtet, im Rahmen dieser Verträge Vereinbarungen mit diesbezüglicher Schutzwirkung zugunsten Dritter zu schließen. Schadensersatzansprüche uns gegenüber umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangene Gewinne.

X. Rücktritt:
Falls über das Vermögen eines Vertragspartners das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, ist der Verkäufer berechtigt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Liegt ein Lieferverzug vor, der auf grobes verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist, dann ist der Käufer berechtigt, nach erfolgtem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Konsument kann bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz seine Vertragserklärung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.

XI. Rechtswahl:
Rahmen unserer vertraglichen Beziehungen, deren Abwicklung, Beendigung oder daraus resultierender Streitigkeiten, gilt zwischen unseren Vertragspartnern und uns ausschließlich die Anwendung österreichischen Rechts als vereinbart.

XII. Gerichtsstand:
Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Liefergeschäft ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 4910 Ried im Innkreis. Erfüllungsort ist 4941 Mehrnbach.

XIII. Datenschutz:
Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, sowie Buchungsdaten des Bestellers werden in unserer EDV gespeichert. Die gespeicherten Daten werden von uns nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Mit Abschluss eines Auftrages stimmt der Vertragspartner zu, dass seine personenbezogenen Daten laut EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen buchhalterischer Zwecke verarbeitet und gespeichert werden dürfen.

Stand: April 2021

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